Seit April 2025 müssen Verteilnetzbetreiber Verbrauchern dynamische Netzentgelte nach Modul 3 von § 14a EnWG anbieten. Wer Wärmepumpe, Klimaanlage, Batteriespeicher oder Wallbox fürs E-Auto besitzt, kann damit Hunderte Euro pro Jahr sparen. Wir erklären, wer davon wie profitieren kann und was dafür zu tun ist.
Definition
Das Netzentgelt ist eine Gebühr, die Stromkunden für die Nutzung des Stromnetzes bezahlen müssen. Verbraucher zahlen es als Teil der Stromrechnung, auf der das Netzentgelt gesondert ausgewiesen sein muss.
Wie setzen sich die Netzentgelte zusammen?
Bei Privathaushalten setzt sich das Netzentgelt meist zusammen aus einem monatlichen Grundpreis in Euro und einem Arbeitspreis, der in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben und abgerechnet wird. In Kombination mit den Entgelten für die Messung der verbrauchten Strommenge und des Messstellenbetriebs spricht man auch von Netzentgelten (in der Mehrzahl).
Zusammen machen die Netzentgelte durchschnittlich ein gutes Viertel der Stromrechnung aus. Wer pro Monat 100 Euro an den Stromanbieter überweist, bezahlt damit rund 25 Euro für Netzentgelte.
Wovon hängt die Höhe der Netzentgelte ab?
Die tatsächliche Höhe der Netzentgelte hängt vom jeweiligen Netzbetreiber sowie dem Messstellenbetreiber ab. Bei den meisten Haushalten übernimmt der Netzbetreiber auch den Betrieb der Messtelle, die viele unter dem Begriff Stromzähler kennen. Allerdings kann sich jeder Haushalt seinen Messtellenbetreiber aussuchen. Inzwischen gibt es eine ganze Menge Unternehmen, die das anbieten und mitunter günstiger sind als der Netzbetreiber.
Den Netzbetreiber kann man sich hingegen nicht aussuchen, da es an jedem Ort und nur ein Stromnetz gibt, das auch nicht – wie eine Messvorrichtung – einfach ausgetauscht werden kann. Netzbetreiber haben also ein natürliches Monopol inne. Damit sie es nicht ausnutzen können, um überzogene Preise zu erheben, werden Netzentgelte gemäß der geltenden Erlösobergrenze reguliert.
Was sind dynamische Netzentgelte?
Ab April 2025 müssen Netzbetreiber dynamische Netzentgelte anbieten. Das bedeutet, dass die Gebühren für die Netznutzung nach Tageszeit variieren. Deshalb spricht man auch von zeitvariablen Tarifen. Dann gibt es überall drei Tarife:
- Der Hochlasttarif (HT) ist der teuerste, er gilt in Zeiten mit hoher Netzauslastung, also vor allem tagsüber in den Morgen- und Abendstunden.
- Der Niedriglasttarif (NT) kostet am wenigsten und zwar zwischen 10 und 40 Prozent des HT. Er gilt in Zeiten mit tendenziell niedriger Netzauslastung, also vor allem nachts sowie bei manchen Netzbetreibern mittags.
- Der Standardtarif (ST) gilt für alle, die das Angebot dynamischer Netzentgelte nicht in Anspruch nehmen, sowie in Zeiten, in denen der Netzanbieter keinen der beiden anderen Tarife anbietet. Preislich liegt das Netzentgelt im Standardtarif dann zwischen den beiden anderen Tarifen.
Die Netzbetreiber haben bei der Gestaltung der Zeitfenster einen relativ großen Spielraum. Dies soll ihnen helfen, den individuellen Anforderungen gerecht zu werden. So wird in Netzgebieten mit vielen Photovoltaikanlagen während der Mittagsstunden häufiger der NT gelten, damit der Solarstrom stärker genutzt und das Netz durch die Nutzung entlastet wird.
Auch für die Höhe der drei Tarife gibt es gewisse Regeln. So muss etwa der HT für mindestens zwei Stunden pro Tag gelten und darf – gemessen in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) – nicht mehr als doppelt so hoch sein wie der ST. Der NT wiederum muss zwischen 10 % und 40 % des ST betragen.

Warum gibt es dynamische Netzentgelte?
Die zeitvariablen Netzentgelte gehen auf § 14a EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) zurück. Ziel dieses Paragraphen ist eine bessere Integration steuerbarer Verbrauchsanlagen. Gemeint ist, dass Wärmepumpen, private Ladestationen für E-Autos, Klimaanlagen und Batteriespeicher so betrieben werden sollen, dass sie die Stromnetze nicht überlasten.
Dabei geht es ausschließlich um die Niederspannungsverteilnetze, also die engmaschigen Stromnetze, an die praktisch jede Privat- und Gewerbeimmobilie angeschlossen ist. Die Sorge: Wenn all diese elektrischen Geräte, die in den kommenden Jahren hinzukommen sollen, gerade dann auf vollen Touren laufen, wenn die Verteilnetze ohnehin eine große Strommenge transportieren müssen – also tagsüber –, dann könnte das die Verteilnetze überlasten und zu Stromausfällen führen.
Deshalb sollen Netzbetreiber ihren Kund(inn)en ab April 2025 einen monetären Anreiz dazu bieten, einen Teil ihres Stromverbrauchs in Zeiten zu verschieben, in denen die Netze weniger ausgelastet sind – also in die Nacht.
Was bedeuten dynamische Netzentgelte für Verbraucher*innen?
Diesen Anreiz können sich Verbraucher’innen zunutze machen, um bares Geld zu sparen. Gleichzeitige entlasten sie dadurch die Infrastruktur. Wer dafür in Frage kommt und wie das geht, erklären wir in diesem Kapitel.
Wer kann mit dynamischen Netzentgelten Geld sparen?
Von dynamischen Netzentgelten kann jeder Haushalt profitieren, der drei Kriterien erfüllt:
- Es gibt mindestens eine „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ im Sinne von 14a EnWG.
- Die Anlage ist bereits zur pauschalen Reduzierung des Netzentgelts nach Modul 1 des 14a EnWG registriert.
- Es ist ein intelligentes Messsystem, oft Smart Meter genannt, installiert, das den Stromverbrauch im Viertelstundentakt misst.
Auch wenn diese Konstellation eher selten vorkommt: In Mietswohnungen und -häusern sind meist die Mieter die Betreiber der Anlagen.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ gelten Wärmepumpen und Klimaanlagen, „nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile“ sowie Batteriespeicher, die Strom aus dem Netz einspeichern können – allerdings nur dann, wenn sie eine Leistungsaufnahmen von 4,2 Kilowatt (kW) oder mehr haben.
Kleine Klimaanlagen und Stromspeicher zählen also zunächst nicht dazu. Mehrere Geräte dergleichen Art, die zusammen auf 4,2 kW kommen, zählen auch, wenn sie an dieselbe Verbrauchsstelle angeschlossen sind. Nicht möglich ist es hingegen, zum Beispiel Klimageräte und Batteriespeicher zusammenzurechnen.
Für Nachtspeicherheizungen gilt weiterhin die bisherig gültige Regelung nach §14a EnWG. Andere Geräte mit entsprechender Leistung – also etwa elektrische Poolheizungen oder Saunaöfen mit 4,2 kW oder mehr – fallen nicht unter § 14a EnWG. Andererseits genügt eine steuerbare Verbrauchsanlage, um für den gesamten Stromverbrauch des Netzanschlusses dynamische Netzentgelte zu erhalten.
Was ist die pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 von §14a EnWG?
Nach Modul 1 zahlen Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen seit Anfang 2024 – je nach Netzbetreiber – pro Jahr pauschal zwischen 110 und 190 Euro weniger an Netzentgelten. Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert wurden, fallen verpflichtend unter diese Regelung.
Für ältere Anlagen gilt diese Pflicht erst ab dem 1. Januar 2029. Bis dahin können sich die Betreiber*innen freiwillig für den Rabatt entscheiden. Dafür müssen sie dem Netzbetreiber allerdings erlauben, die fragliche Anlage zeitweilig zu dimmen, falls eine Netzüberlastung droht.
Den Strom ganz abschalten darf der Netzbetreiber in keinem Fall. Er muss zu jedem Zeitpunkt eine Mindestleistung von 4,2 kW pro ansteuerbarer Verbrauchseinrichtung bereitstellen, sodass es immer möglich bleibt, zu heizen, das Auto zu laden etc. – nur nicht zu jeder Zeit mit voller Leistung.
Wer mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen betreibt, kann die verfügbare Last mittels eines Home-Energy-Management-System (HEMS) beliebig unter den Anlagen verteilen, also beispielsweise das Auto mit 8,4 kW laden, wenn nicht gleichzeitig geheizt wird. Das HEMS hilft auch dabei, den Strom aus der eigenen PV-Anlage weiter zu nutzen. Die ist übrigens von der Drosselung nicht betroffen, der Strom daraus darf zusätzlich genutzt werden.
Nur bei der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Geräte, wird die verfügbare Leistung zusätzlich um den sogenannten Gleichzeitigkeitsfaktor gedrosselt. Die übrige Stromversorgung bleibt von der Dimmung gänzlich ausgenommen.
Welche Arten von Messsystemen erfüllen die Anforderungen?
Ein normaler Stromzähler misst lediglich, wie viel Strom durch die Messstelle fließt, aber nicht, wann er fließt. Damit der Netzbetreiber messen und abrechnen kann, wie viel Strom im Hoch- und wie viel im Niedrigtarif verbraucht wurde, muss die Messstelle mit einem sogenannten intelligenten Messsystem (IMSys) versehen sein. Diese besteht aus einem Smart Meter, das die bezogene Strommenge viertelstündlich erfasst, und einem Smart Meter Gateway, das die Daten an den Netzbetreiber übermittelt.
Wie bei Modul 1 gilt auch bei Modul 3: Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Ältere Anlagen müssen bis zum Ende 2028 nachgerüstet werden.
Was muss ich tun, um mit Modul 3 Geld zu sparen?
Wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, steht ein wenig Papierkram an. Wie viel das ist, hängt vom Alter der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ab.
Wechsel mit einer Bestandsanlage (installiert vor dem 1. Januar 2024) zu flexiblen Netzentgelten
Da die fraglichen elektrischen Anlagen seit Langem genehmigungspflichtig sind, sollte jede beim Netzbetreiber registriert sein. Allerdings sind ältere Bestandsanlagen nicht automatisch zur netzdienlichen Steuerung angemeldet. Dies wäre zunächst nachzuholen.
Die Anlage muss dafür mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die es dem Netzbetreiber erlaubt, sie gemäß den erläuterten Bestimmungen zu drosseln. Ob das im Einzelfall so ist, sollte der Installateur wissen. Viele unabhängige Messstellenbetreiber arbeiten mit spezialisierten Handwerksbetrieben zusammen, die dies feststellen und gegebenenfalls notwendige Anpassung durchführen können.
Bei älteren Anlagen sind bis Ende 2025 auch ältere Technologien zulässig, die eine ferngesteuerte Drosselung erlauben. Danach muss die Dimmung über ein iMSys mit Steuerbox erfolgen. Zur Teilnahme an Modul 3 ist ein iMSys in jedem Fall nötig.
Nach diesen beiden Schritten ist eine Bestandsanlage auf dem Mindeststand einer Neuanlage, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde. Der weitere Prozess ist also identisch mit dem von Neuanlagen wie im nächsten Abschnitt beschrieben.
Achtung: Ist eine Anlage einmal zur netzdienlichen Steuerung durch den Netzbetreiber angemeldet, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Eine Pflicht dazu besteht ab 2029.
Wechsel mit einer Neuanlage (installiert ab dem 1. Januar 2024) zu flexiblen Netzentgelten
Wärmepumpen, Klimaanlagen, Batteriespeicher und Wallboxen, die nach 2023 installiert wurden, müssen dem Netzbetreiber schon jetzt zur netzorientierten Steuerung gemeldet und mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Die Betreiber – auch von nachgerüsteten Altanlagen – können sich dann zwischen Modul 1 und 2 entscheiden. Modul 2 sieht eine prozentuale Reduzierung des Netzentgelts um 60 Prozent vor, eine Ergänzung um Modul 3 ist damit aber nicht möglich.
- Sollte die Anlage über kein Smart Meter Gateway verfügen, muss dies nachgerüstet werden.
- Danach muss die Registrierung der Anlage für Modul 1 erfolgen. Wenn die Steuerbarkeit gegeben ist, wird die pauschale Reduzierung der Netzentgelte mit der Anmeldung fällig. Manche Stromlieferanten bezahlen den Rabatt von Tag 1 an aus.
- Wenn alle Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Wechsel zum dynamischen Netzentgelt direkt beim Verteilnetzbetreiber beantragt werden. In der Praxis übernimmt das meist der Installateur. Im Zweifelsfall weiß wissen der Stromanbieter und der der private Messstellenbetreiber, wer der Netzbetreiber ist.
Tipp 1: Smart Meter Gateway einbauen lassen
Seit Anfang 2025 können alle Verbraucher von ihrem Netzbetreiber verlangen, dass er ihre Messstelle mit einem iMSys (Smart Meter inklusive Gateway) ausstattet. Nach Antragseingang haben Netzbetreiber vier Monate Zeit, um ein iMSys einzubauen. Neben dem Netzbetreiber kann auch ein privater Messstellenbetreiber beauftragt werden, einen Smart Meter einzubauen. Das geht im Zweifelsfall schneller und ist oft auch günstiger.
Tipp 2: Alles aus einer Hand
Manche Netzbetreiber bieten an, mit der Registrierung einer steuerbaren Verbrauchseinheit die Module 1 und 3 direkt zu beantragen. Damit hat man den Papierkram mit einem Antrag vom Tisch. Noch einfacher geht es mit einem innovativen Stromlieferanten, der alles aus einer Hand anbietet.
Wie viel Geld lässt sich mit dynamischen Netzentgelten sparen?
Der Wechsel zu zeitvariablen Netzentgelten lohnt sich dann, wenn es gelingt, die verbrauchsintensiven Elektrogeräte vor allem im Niedrigtarif zu benutzen. Wer daran gewöhnt ist, sein Auto über Nacht zu laden, ist also bestens vorbereitet.
Wie kann ein HEMS helfen, dynamische Netzentgelte zu nutzen?
Doch selbst dann kann ein HEMS eine große Hilfe dabei sein, mit den dynamischen Netzentgelten zu sparen. Ein heimisches Energiemanagement-Systeme ist sozusagen eine Automatisierungstechnologie für den Stromverbrauch. Es misst Stromflüsse nicht nur viertelstundengenau wie ein Smart Meter, es hilft auch, sie zu steuern.
Private Anbieter sind darauf spezialisiert, solche Systeme einzubauen und an den jeweiligen Bedarf anzupassen. Der Vorteil von einem HEMS ist, dass man sich um fast nichts mehr kümmern muss. Das System steuert viele Elektrogeräte im ganzen Zuhause so, dass sie Strom möglichst smart verbrauchen. Das heißt: Sie nutzen so wenig und so günstigen Strom wie möglich, ohne den Tagesablauf einzuschränken.
Ganz besonders lohnt sich ein HEMS, wenn man neben einem dynamischen Netzentgelt auch noch einen volldynamischen Stromtarif wählt. Damit nutzt man nicht nur den Niedertarif der Netzentgelte, man kann auch von superniedrigen Strompreisen profitieren, die zeitweise an den Spotmärkten zustande kommen, wenn besonders viel erneuerbare Energie verfügbar ist.
So kann man zum Beispiel sein Auto bereits um 17 Uhr an die Wallbox anschließen, ohne dass es sofort den Ladevorgang startet. Das HEMS koordiniert den Ladevorgang so, dass der Akku zu einem bestimmten Zeitpunkt einen vorgegebenen Ladestand erreicht – und zwar zu den günstigsten Strompreisen und Netzentgelten, mit denen das möglich ist. Das funktioniert natürlich auch über Mittag – insbesondere, wenn man eine eigene PV-Anlage betreibt. Dann entfällt zwar in den meisten Netzgebieten die Ersparnis bei den Netzentgelten. Dafür muss man sich dank HEMS nicht um die Uhrzeiten des Ladens kümmern.
Wie hoch sind Nieder-, Standard- und Hochtarif?
Wie alle Netzentgelte hängen auch die dynamischen Tarife vom Wohnort ab. Aber das Branchenportal Variable Netzentgelte hat einen Durchschnitt aller 866 deutschen Verteilnetzbetreiber errechnet:
- Niedertarif (NT): 2,6 ct/kWh
- Standardtarif (ST): 8,7 ct/kWh
- Hochtarif (HT): 12,5 ct/kWh

Rechenbeispiel für eine E-Auto-Ladung mit dynamischem Tarif
Nehmen wir an, ein Netzanbieter bietet die durchschnittlichen Tarife an. Nun soll ein E-Auto mit 50 kWh Strom geladen werden. Das reicht bei vielen E-Autos für 160 bis 320 Kilometer. Nehmen wir weiter an, der Strom kostet in einem starren Tarif 35 ct/kWh inklusive Netzentgelt. Dann kostet die Ladung (Wandlungsverluste unberücksichtigt): 50 kWh x 35 ct/kWh = 17,50 Euro.
Gemäß dem Durchschnitt würden davon 4,35 Euro auf das Netzentgelt entfallen. Im durchschnittlichen Niedertarif unter Modul 3 kostet derselbe Ladevorgang nur noch 1,30 Euro Netzentgelt. Die Ersparnis: 3,05 Euro. Bei einem durchschnittlichen E-Auto (Verbrauch pro 100 km: 22 kWh) ergäbe das bei einer Fahrleistung von 15.000 Kilometern einen Unterschied von gut 200 Euro.
Richtig interessant wird es, wenn man das Ganze in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif betrachtet. Diese müssen Stromanbieter seit dem 1. Januar 2025 anbieten.
In einer windigen Nacht fällt der reine Strompreis auf durchschnittlich 15 ct/kWh (exklusive Netzentgelte). Mit dem Standardnetzentgelt betrüge der Strompreis insgesamt nun 23,7 ct/kWh. Die Ladung würde also 11,85 Euro kosten.
Hat man nun noch das dynamische Netzentgelt gewählt, fällt der Preis der 50-kWh-Ladung auf 8,80 Euro. Die Ersparnis gegenüber den Standardtarifen beläuft sich nun fast 50 Prozent. Wer also pro Jahr für 1000 Euro Strom tankt, könnte auf diese Weise jährlich rund 500 Euro sparen.
Fazit: Dynamische Netzentgelte helfen, Investitionen zu refinanzieren
Die zeitvariablen Netzentgelte nach Modul 3 (§14a EnWG) bieten einen Anreiz, Teile des Stromverbrauchs in die Nacht oder sonnenreiche Mittagsstunden zu verlegen. Da sie nur als Ergänzung zur pauschalen Reduzierung nach Modul 1 zu haben sind, muss dem Netzbetreiber das Recht eingeräumt werden, den Stromverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung zu drosseln. Das Gute: Je mehr Menschen mit dem dynamischen Netzentgelt sparen und die hohen Verbräuche in die Nacht legen, desto seltener wird die Dimmung nötig (und damit erlaubt) sein.
Das Gesetz hat aber noch eine weitere Folge für Verbraucher*innen: Insbesondere in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif erlaubt es eine jährlich Stromersparnis von mehreren Hundert Euro pro Verbrauchsanlage. Damit helfen sie auch, die Investition in die Elektrifizierung des täglichen Lebens durch Wärmepumpe, E-Auto etc. finanziell noch attraktiver zu machen.
Hol mit uns das Maximum aus Deiner PV-Anlage, Heimspeicher, Wärmepumpe und E-Auto heraus.
