Eine Steuerbox ist bisher das einzige zugelassene Gerät, mit dem Netzbetreiber den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG netzdienlich drosseln können. Wie Steuerboxen funktionieren, was sie können und warum sie so wichtig für die Energiewende sind, erfahrt Ihr hier.
Definition: Was ist eine Steuerbox?
Eine Steuerbox ist eine elektronische Hardware zur netzseitigen Steuerung von sogenannten Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (StVE). Diese sind nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): E-Auto-Ladestationen (Wallboxen) und Batteriespeicher sowie Wärmepumpen und Klimaanlagen mit einer Leistungsaufnahme von 4,2 Kilowatt (kW) oder mehr, die fest an einen Stromanschluss in einem deutschen Verteilnetz angeschlossen sind.
Was bedeutet netzseitige Steuerung?
Die netzseitige Steuerung ist ein Eingriff in den Strombezug von StVE, der vom zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) ausgeht. Die VNB sind durch § 14a EnWG autorisiert, die Leistungsaufnahme von Wallboxen und Batteriespeichern sowie Wärmepumpen und Klimaanlagen per Fernzugriff (remote) zwecks Lastmanagement zu reduzieren. Dies kann unter Umständen nötig sein, um eine lokale Netzüberlastung – und damit einen Stromausfall – zu verhindern.
Wer eine solche StVE betreibt, ist deshalb verpflichtet, auch eine Steuerbox installieren zu lassen. Grund zur Sorge, dass deswegen ein E-Auto nicht geladen oder ein Haus plötzlich nicht mehr geheizt werden kann, besteht nicht. Die netzseitige Steuerung ist nämlich nur in Ausnahmen zulässig – nämlich dann, wenn die Überlastung des betreffenden Verteilnetzabschnitts droht. Zudem muss der VNB jedem Haushalt zu jedem Zeitpunkt ein Mindestmaß an Strombezug gewährleisten – und dieser ist abhängig von Anzahl, Größe und dem aktuellen Betrieb einer steuerbaren Verbraucheinrichtungen.
Werden auch PV-Anlagen mit Steuerboxen gedrosselt?
VNB dürfen laut § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei drohender Netzüberlastung auch die Einspeisung von PV-Anlagen reduzieren. Dafür werden bisher allerdings meist noch keine Steuerboxen verwendet, sondern andere technische Einrichtungen zur Wirkleistungsbegrenzung, die sich je nach Größe der Anlage unterscheiden.
Seit Februar 2025 müssen neu installierte PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von 7 kWp jedoch auch mit einer Steuerbox ausgestattet werden und darüber drosselbar sein.
Ist eine Steuerbox das Gleiche wie ein HEMS?
Sowohl Steuerboxen als auch Home-Energy-Management-Systeme, kurz: HEMS, können StVE steuern. Allerdings gibt es grundlegende Unterschiede bezüglich Zweck, Regulatorik und Technologie.
Eine Steuerbox ist eine sicherheitsrelevante Einheit zum Lastmanagement. VNB können darüber das Stromnetz stabilisieren, wenn eine Netzüberlastung droht. Steuerboxen werden ausschließlich vom VNB genutzt. Sowohl ihre Architektur inklusive der Datenübertragungswege als auch ihre Steuerung unterliegen strengen, detaillierten gesetzlichen Regelungen.
Ein HEMS hingegen ist eine Software, die effizient und wirtschaftlich elektrische Geräte auf Basis von aktuellen Strompreisen oder überschüssigem Solarstrom vom eigenen Dach in Haushalten steuert. Die Grundeinstellungen nehmen meist die Anbieter vor, die Kunden haben dann die Möglichkeit, das HEMS über ein browser- oder app-basiertes Interface an ihre persönlichen Präferenzen anzupassen.
Netzbetreiber haben keinen Zugriff auf HEMS. Allerdings können sie die vom HEMS vorgegebene Fahrweise steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sozusagen überstimmen. Das heißt: Obwohl das HEMS beispielsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt das Signal gibt, das E-Auto mit maximaler Leistung zu laden, kann der VNB über die Steuerbox die Ladeleistung zwecks Lastmanagements begrenzen, um die Netzstabilität zu sichern.
Welche Funktion erfüllen Steuerboxen im Rahmen des § 14a EnWG?
Steuerboxen spielen aktuell eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von § 14a EnWG. Darin geht es maßgeblich um die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Die Verbreitung dieser elektrischen Anlagen ist ein wichtiges Teilziel der Energiewende. Sie soll die Umstellung der Mobilität und der Wärmeerzeugung auf elektrische Systeme vorantreiben – also zum Beispiel den Umstieg vom Verbrenner- auf ein E-Auto oder von einer Gas- oder Ölheizung auf eine Wärmepumpe. Ein weiteres Ziel ist die effiziente Nutzung von erneuerbaren Energien, zu der auch die Nutzung von momentan überschüssigem Strom oder seine Speicherung in Batteriespeichern gehören. Deshalb ist auch der Einbau von Heimspeichern erwünscht – und insbesondere in Kombination mit einer PV-Anlage oft lohnend.
So wichtig solche Anlagen für das Gelingen der Energiewende sind, ihr massenhafter Einbau in Haushalten und Gewerbeimmobilien ist nicht unproblematisch. Deshalb sieht § 14a EnWG vor, dass diese Anlagen in bestimmten Situationen durch Verteilnetzbetreiber gedrosselt werden dürfen. Eben diese Reduzierung der Stromentnahme aus dem Netz erfolgt über Steuerboxen.
Warum ist die Steuerbarkeit so wichtig?
Die Verteilnetze in Deutschland sind derzeit auf einen Stromverbrauch ausgerichtet, bei dem jeder Haushalt die üblichen elektrischen Geräte betreiben kann – Kühlschrank, Spül- und Waschmaschine, Herd etc.
Tatsächlich ist die Kapazität der Verteilnetze für den aktuellen Bedarf sogar eher großzügig bemessen. Bisher ist es nicht dazu gekommen, dass ein Verteilnetzbetreiber den Strombezug von Haushalten hätte drosseln müssen, obwohl in den letzten Jahren immerhin bereits 1,7 Millionen Wärmepumpen und knapp eine Million Wallboxen installiert wurden. Allerdings sollen künftig allein 500.000 Wärmepumpen pro Jahr hinzukommen.
Mit der wachsenden Zahl steuerbarer Verbrauchseinrichtungen werden Engpässe wahrscheinlicher. Dies liegt unter anderem daran, dass diese Geräte häufig alle zum gleichen Zeitpunkt Strom beziehen – in vielen Fällen nämlich dann, wenn ihre Besitzer von der Arbeit nach Hause kommen und ihr E-Auto laden möchten oder die Außentemperaturen fallen und die Wärmepumpe daher mehr Strom verbraucht. In solchen Momenten könnten die Verteilnetze künftig aus verschiedenen Gründen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Zum einen könnte schlicht und ergreifend nicht genug Strom durch die Leitungen passen, um alle StVE in einem Abschnitt gleichzeitig mit voller Leistung zu betreiben.
Hinzu kommen lokale Ungleichgewichte zwischen Einspeisung und Verbrauch. Solche Engpässe können vorkommen, lassen sich aber durch eine graduelle Drosslung der Netzstromentnahme seitens des VNB verhindern.
Wann dürfen Netzbetreiber Anlagen über die Steuerbox drosseln?
Gemäß der Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur (BNetzA) dürfen VNB die Netzstromentnahme nur begrenzen, wenn eine Netzüberlastung akut droht. Da bisher in den wenigsten Verteilnetzen die Messanlagen existieren, um dies treffsicher zu bestimmen, dürfen VNB die Leistungsaufnahme auch präventiv drosseln. Dies ist für bis zu zwei Stunden pro Tag erlaubt, wenn es den Erfahrungswerten nach geboten erscheint. Ab dem ersten Eingriff hat der betreffende VNB 24 Monate Zeit, die erforderlichen Messanlagen zu installieren.
Grundsätzlich dürfen die VNB den Strombezug nur so weit begrenzen, wie dies nötig ist, um einen akuten Störfall abzuwenden. Gleichzeitig müssen sie jedem Anschluss mit einer StVE den Bezug von mindestens 4,2 kW zugestehen.
In welchem Maße darf eine StVE gedrosselt werden?
Wie hoch die Untergrenze für jeden Anschluss genau ist, hängt von der Größe und der Anzahl der StVE ab. Um den Mindestbezug zu errechnen, wird die Nennleistung der Anlage mit dem Faktor 0,4 multipliziert. Dieser greift ab einer Nennleistung von 11 kW, da 11 kW x 0,4 = 4,2 kW.
Bei einem großen Haus mit einer Wärmepumpe mit einer Nennleistung von 20 kW muss der VNB also zu jedem Zeitpunkt mindestens 20 kW x 0,4 = 8 kW Netzstrom für diese StVE zugestehen.
Betreiben die Bewohner allerdings mehrere StVE, kommt zusätzlich der sogenannte Gleichzeitigkeitsfaktor zum Tragen. Mit diesem wird die Mindestleistung für jedes Gerät zusätzlich multipliziert.
| Zahl der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ab 9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gleichzeitigkeitsfaktor | 0,8 | 0,75 | 0,7 | 0,65 | 0,6 | 0,55 | 0,5 | 0,45 |
Wenn das genannte Haus außerdem über eine Wallbox mit 22 kW verfügt, gilt demnach folgende Rechnung: (20 kW x 0,4 + 22 kW x 0,4) x 0,8 = 13,44 kW.
Diese 13,44 kW können die Betreiber – beziehungsweise falls vorhanden das HEMS – nach Belieben auf die StVE verteilen. Der Stromverbrauch des restlichen Haushalts – also Küchengeräte, Waschmaschine, Lampen etc. – fließt nicht in diese Rechnung ein.
Übrigens:
Wer zusätzlich eine PV-Anlage betreibt, darf den Strom daraus ebenfalls nutzen. Durch die netzseitige Steuerung begrenzt der VNB ausschließlich den Bezug des Netzstroms.
Wie erfolgt die Steuerung durch die VNB?
Die Regulatorik schreibt sehr genau vor, wie eine netzseitige Steuerung erfolgt. Voraussetzung ist, dass es einen konkreten Bedarf gibt, den Netzstrombezug in einem bestimmten Netzgebiet zu drosseln. Identifiziert der Verteilnetzbetreiber den akuten Bedarf, sendet er ein Signal an jeden Anschluss, dessen Strombezug begrenzt werden soll.
Dieses Signal schickt er über ein gesichertes Wide Area Network (WAN). Die Verbindung stellt das Smart Meter Gateway (SMGW) je nach Standort über Mobilfunk, DSL, LTE oder einen anderen Datenkanal her, um mit dem VNB zu kommunizieren.
Das SMGW leitet das Signal dann über seine eigene CLS-Schnittstelle (Controllable Local System) weiter zur Steuerbox. Diese kommuniziert ihrerseits mit Wallbox, Wärmepumpe etc. Dies geschieht entweder über das heimische WLAN, ein extra angelegtes Home Area Network (HAN), das für diese Daten reserviert ist, oder über eine kabelgebundene LAN-Verbindung.
Die genaue Technologie hängt vom Hersteller ab. SpotmyEnergy zum Beispiel setzt auf einen einheitlichen Standard mit analogen Relaiskontakten. Das hat den Vorteil, dass es mit den unterschiedlichen Anforderungen aller 866 Verteilnetzbetreiber in Deutschland kompatibel ist.
Übrigens:
Über denselben Weg übermittelt die Steuerbox die Verbrauchsdaten der StVE an den VNB. Dies hat zum einen den Zweck, dass der VNB ermitteln kann, wo im bedrohten Teilabschnitt überhaupt Verbrauchsanlagen zu drosseln sind. Zum anderen dient es der Kontrolle, dass die Begrenzung funktioniert. Dies ist besonders wichtig, wenn mehrere StVE über ein HEMS gesteuert werden. Dieses verteilt den begrenzten Gesamtverbrauch dann individuell auf die einzelnen Anlagen.
Abrechnungsrelevante Messwerte (kWh, Viertelstundenwerte etc.) kann eine Steuerbox nicht erheben und weiterleiten. Dafür muss zusätzlich ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert werden. Auch dieses kommuniziert – wenn vorhanden – über das SMGW. Allerdings gehen diese Daten nicht an den VNB, sondern an den zuständigen Messstellenbetreiber, zum Beispiel an SpotmyEnergy.
Gesetzliche und technische Mindeststandards für die Steuerbox
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt strenge Anforderungen an Steuerboxen, damit diese als konform mit § 14a zertifiziert werden können. Die Technische Richtlinie BSI - TR -03109-5 sieht vor, dass eine Steuerbox als CLS-Komponente über das SMGW betrieben werden muss.
Sämtliche Informationen, also Steuerbefehle und Statusdaten, dürfen nur verschlüsselt und nur per Smart Meter Gateway zwischen den jeweils berechtigten Entitäten übertragen werden – also zwischen Steuerbox und VNB sowie zwischen Smart Meter und Messstellenbetreiber. Zudem gilt das Prinzip der Datensparsamkeit: Es dürfen also nur Daten übermittelt werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Dabei muss die Steuerung technologieoffen und interoperabel sein. Das heißt: Sie muss mit verschiedenen Herstellern und Protokollen kompatibel sein. Zu den standardisierten Protokollen zur Ansteuerung von Wärmepumpe, Wallbox etc. gehören EEBus, Modbus und IEC 61850, wobei sich EEBus durchzusetzen scheint.
Übrigens:
Das SMGW ist ähnlich streng reglementiert wie die Steuerbox. Schließlich kommen ihm zentrale Aufgaben wie die Verschlüsselung der Daten vor dem Transfer und die Protokollierung jedes Steuerbefehls zu. Denn Endkunden müssen jederzeit nachvollziehen können, wann eine Drosselung stattfand.
Wird es künftig andere Lösungen geben?
Technisch gesehen sind eine ganze Reihe anderer Kommunikationswege denkbar. Tatsächlich sind bei älteren Anlagen andere Systeme verbaut, die für neue Anlagen allerdings nicht mehr zugelassen sind.
Derzeit (August 2025) gibt es Überlegungen, die gesetzlichen Standards an die aktuellen technologischen Möglichkeiten anzupassen. So könnte es schon bald HEMS geben, die sowohl markt- als auch netzdienliche Steuerungsmechanismen kombinieren. Auf diese Weise könnte es sogar gelingen, StVE so zu steuern, dass ein netzseitiger Eingriff durch den VNB gar nicht nötig wird.
Eine andere Möglichkeit ist es, die Steuerbox direkt in die Smart Meter Gateway zu integrieren. Das würde zum einen Platz und zum anderen einen Kommunikationsschritt sparen. Einige in der Branche rechnen damit, dass diese Technologien im Laufe des Jahres 2026 zugelassen werden und auf den Markt kommen könnten.
Beispiel für eine netzseitige Steuerung über eine Steuerbox
Um zu verstehen, was genau bei einer netzseitigen Steuerung geschieht, schauen wir uns ein fiktives Beispiel an.
In Neudorf, einem gehobenen Vorort irgendwo in Deutschland, haben viele Eigentümer ihre Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen ausgestattet. Auch die Zahl der Wallboxen hier ist beträchtlich. Ergänzend betreiben viele eine PV-Anlage auf dem Dach.
Es ist Oktober, die Sonne steht bereits kurz über dem Horizont, als die Neudorfer von der Arbeit nach Hause kommen. Gewohnheitsmäßig schließen sie ihre E-Autos zum Laden an und drehen die Heizung hoch. Der Stromverbrauch im Verteilnetz von Neudorf steigt rasant an. Aber die PV-Anlagen liefern keinen Strom mehr.
Durch die begrenzte Übertragungskapazität kommt nicht ausreichend Strom in Neudorf an, um den gesamten Bedarf zu decken. Um einen Stromausfall zu verhindern, drosselt der VNB die StVE. Einige Neudorfer merken das sofort, weil sich ihr Haus etwas langsamer als gewohnt aufwärmt. Familie Neumann merkt davon nichts. Denn ihre Wärmepumpe wird von einem HEMS gesteuert, dass den Wärmespeicher bereits aufgewärmt hat – teilweise mit Strom aus der eigenen PV-Anlage, teilweise mit relativ günstigem Netzstrom.
Über die App ihrer Wallbox erfahren sie außerdem, dass ihr Auto derzeit gar nicht lädt. Da die Neumanns erst am nächsten Morgen wieder Auto fahren wollen, plant das HEMS, den Akku über Nacht aufzuladen. Dann ist der Strom nämlich günstiger als in den frühen Abendstunden, wenn der Verbrauch hoch, aber die Einspeisung der Erneuerbaren niedrig ist.
Integration ins häusliche Energiesystem
Wer braucht eine Steuerbox?
Seit Anfang 2024 muss jede steuerbare Verbrauchseinrichtung, die neu installiert wird, mit einer Steuerbox ausgestattet werden. Bei Bestandsanlagen müssen ältere Steuereinrichtungen zunächst nicht ersetzt werden. Die Pflicht dazu ist zwar geplant bisher aber nicht terminiert.
Welche Anlagen fallen unter „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“?
Die Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert nach Maßgabe von § 14a EnWG bestimmte elektrische Gerätetypen mit einer (maximalen) Leistungsaufnahmen von 4,2 Kilowattstunden oder mehr als „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ (StVE). Diese sind:
- Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtung
- Klimaanlagen
- Nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen)
- Batteriespeicher
Voraussetzung dafür, dass sie als StVE im Sinne von § 14a EnWG gelten, ist, dass die Geräte fest an einen Niederspannungs-Stromanschluss in einem deutschen Elektrizitätsverteilnetz angeschlossen sind.
Wer also zum Beispiel bereits eine Wärmepumpe nutzt, braucht sich erstmal nicht um eine Steuerbox zu kümmern. Eventuell lässt sich mit einer alten Steuerungseinrichtung sogar vorübergehend von einer pauschalen Reduzierung der Netzentgelte profitieren. Das entscheidet der VNB. Die Ersparnis beträgt immerhin rund 110 Euro bis 190 Euro pro Jahr.
Auf Nummer sicher geht man aber mit einer Steuerbox. Für die pauschale Reduzierung der Netzentgelte genügt sogar der Antrag auf eine Steuerbox beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Wer gleich ein iMSys (Smart Meter) mitbestellt, kann auch von dynamischen Netzentgelten profitieren. Spätestens bei der Inbetriebnahme einer weiteren StVE, zum einer Wallbox, lohnt es sich, die Bestandsanlage gleich mit umzurüsten. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.
Gut zu wissen!
Die reduzierten Netzentgelte stehen Haushalten unabhängig von der Wahl des Messstellenbetreibers (MSB) zu. Der MSB ist das Unternehmen, das den Stromzähler – im Optimalfall einen Smart Meter – aufstellt und abliest. Standardmäßig ist das der grundzuständige MSB der im Normalfall dem VNB angegliedert ist. Wettbewerbliche MSB wie SpotmyEnergy sind jedoch häufig etwas schneller mit dem Einbau der benötigten Hardware und manchmal sogar günstiger. SpotmyEnergy bietet zudem ein Rundum-Sorglos-Paket an, mit dem Haushalte von dynamischen Stromtarifen profitieren.
Zusammenspiel mit HEMS und PV-Anlage
Zusätzliches Geld lässt sich sparen, wenn man bei einem Stromlieferanten auf einen dynamischen Stromtarif umsteigt. Dazu braucht man theoretisch nur ein iMSys, also einen Smart Meter. Sinnvoll ist es jedoch, auch ein Home Energy Management System (HEMS) einzurichten, das hilft, die günstigen Strompreise effizient zu nutzen.
| Zweck | Regulatorik | Technologie | |
|---|---|---|---|
| Steuerbox | Netzdienliche Steuerung von StVE | Strenge, detaillierte Regulatorik:
| Für neuere Anlagen ist bisher ausschließlich zugelassen:
|
| HEMS | Wirtschaftliche, effiziente Steuerung aller angeschlossenen elektrischen Geräte und Anlagen im Haushalt. | Keine feste Regulatorik. Ausnahme: Wenn ein HEMS über die SMGW der Steuerbox kommuniziert, werden weitere Rechtsnormen wie das IT-Sicherheitsgesetz/BSI-Gesetz relevant. | Üblich sind interoperable Protokolle wie EEBus, Modbus, KNX, ISO 15118, OpenADR. Außerdem möglich: FNN-Steuerbox-Standard (BAST) mit CLS-Anbindung (SMGW) als Schnittstelle. |
Dies steht wie bereits angedeutet in keinerlei Widerspruch zur Steuerbox. Vielmehr arbeitet das HEMS komplementär zur Steuerbox. Das heißt: Das HEMS steuert die StVE stets möglichst wirtschaftlich und nach den Vorlieben der Anwender:innen. Sollte die Steuerbox einmal ein Signal vom VNB erhalten und den Netzstrombezug begrenzen, wird das HEMS den verfügbaren Strom ebenso effizient auf die StVE verteilen.
Dies funktioniert besonders gut, wenn eine eigene PV-Anlage installiert ist. Dann nämlich kann das HEMS auch den selbst produzierten Strom einbeziehen. Dadurch fällt die netzseitige Drosselung unter Umständen gar nicht auf. Denn der PV-Strom und der reduzierte Netzstrom zusammen reichen oft aus, um eine StVE weiterhin mit der gewünschten Leistung zu versorgen.
Beispiel für das Zusammenspiel der Steuerbox mit PV & Co. während einer netzseitigen Steuerung
Nehmen wir also ein Haus an, das mit einer Wärmepumpe mit 8 kW und einer Wallbox mit 11 kW ausgestattet ist, ergänzt durch eine PV-Anlage mit 9 kWp auf dem Dach. Seit 2025 nutzt der Haushalt einen dynamischen Stromtarif und verfügt über ein iMSys mit Steuerbox und HEMS.
Im Alltag plant das HEMS ganz automatisch: Die Wärmepumpe läuft bevorzugt mittags, wenn die PV-Anlage Strom liefert. Das E-Auto lädt nachts, wenn es angeschlossen und der Strompreis besonders günstig ist. So spart der Haushalt jeden Monat bemerkbar Stromkosten, weil das HEMS Verbrauch und Preise optimal kombiniert.
An einem kalten Winternachmittag ist die Netzlast besonders hoch. Der VNB schickt um 15 Uhr ein Signal über die Steuerbox, sodass der Netzbezug temporär auf die Mindestleistung von 6,72 kW reduziert wird. Das HEMS erkennt sofort: Nur noch 6,72 kW Netzstrom verfügbar! Da der Himmel klar ist, liefert die PV-Anlage immerhin noch 3 kW.
Das HEMS verteilt die insgesamt verfügbaren 9,72 kW intelligent. Da die Sonneneinstrahlung am Mittag durchwachsen war, muss die Wärmepumpe noch etwas für die Nacht vorheizen. Denn das HEMS entnimmt den persönlichen Präferenzen, dass das Haus am Abend warm sein soll. Also lässt es in dieser Situation die Wärmepumpe mit den vollen 8 kW laufen. Das E-Auto wir derweil mit den übrigen 1,72 kW geladen, solange die PV-Anlage noch liefert. Das ist ohnehin schonender für den Akku. Über Nacht wird der Akku vollständig geladen, wenn die Netzlast insgesamt etwas abgenommen hat.
Trotz Netzrestriktion hat der Haushalt in diesem Fall praktisch keinen Komfortverlust. Das Haus bleibt warm. Nur das Auto lädt etwas verzögert, aber noch rechtzeitig bis zum nächsten Morgen.
Aktuelle Marktsituation und Rollout-Status
Das Rollout der neuen Steuerungslogik nach § 14a EnWG beginnt gerade erst. Für viele gMSB birgt es große Herausforderungen, die Steuerboxen zu installieren, zumal sie zeitgleich den Auftrag haben, auch die Installation von Smart Metern voranzutreiben. wMSB bieten für beides häufig die schnellere Lösung. Dennoch wird die flächendeckende Verbreitung sowohl von Steuerboxen als auch von Smart Metern noch einige Jahre in Anspruch nehmen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Zertifizierung der Hersteller von Steuerboxen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Verzug stattgefunden hat. Im September 2024 – also neun Monate nach Beginn der Pflicht – wurde der erste Hersteller zertifiziert. Bis Februar 2025 sind vier hinzugekommen.
Immerhin steht eine Überarbeitung der Technologie an, die das Rollout etwas erleichtern und beschleunigen könnte. Dabei sollen Steuerboxen in das SMGW integriert werden. Die Marktreife wird aber nicht vor dem Sommer 2026 erwartet.
Klar ist jedoch: Eine Nachrüstungspflicht gilt ab sofort für neue Anlagen. Bestandsanlagen müssen – wenn sie unter die Definition der StVE fallen – mittelfristig steuerbar gemacht werden.
Tröstlich ist dabei, dass es für die Verteilnetzbetreiber (VNB) bislang keine praktischen Anwendungsfälle gibt: Zwar sind die ersten Steuerboxen bereits verbaut und technisch einsatzbereit, doch noch wurden keine Steuerbefehle ausgesendet.
Fazit: Übergangstechnologie für eine Schlüsselrolle in der Energiewende
Steuerboxen sind der aktuelle Standard für die sichere, koordinierte Steuerung von großen Haushaltsstromverbrauchern im Verteilnetz. Damit kann der Netzstrombezug StVE im Sinne von § 14 EnWG zwecks Lastmanagements begrenzt werden. Wärmepumpen und Klimaanlagen sowie Batteriespeicher und Wallboxen sollen auf diese Weise gedrosselt werden, falls eine konkrete Netzüberlastung droht.
Bisher sind solche Eingriffe zur Wahrung der Netzstabilität und letztlich der Verbrauchsinteressen noch nicht eingetreten. Der massenhafte Ausbau solcher elektrischen Anlagen könnte dies nötig werden, weil die Verteilnetze bisher nicht darauf ausgelegt sind, dass alle geplanten StVE gleichzeitig unter Volllast betrieben werden.
Künftig sollen die Netze um das notwendige Maß an Übertragungskapazität ertüchtigt werden. Insofern gelten Steuerboxen als unverzichtbare Übergangstechnologie.
(Stand: September 2025)